Anwaltskanzlei für Familienrecht, Erbrecht & Wirtschaftsmediation

Eva Bouffleur
Fachanwältin für Familienrecht. Rechtsanwältin.

Mediationsformen


Im Wesentlichen unterscheide ich zwei Formen der Mediation: Wirtschaftsmediation und Familienmediation.

In der Praxis finden sich jedoch auch Fälle, bei denen eine Familienmediation und eine Wirtschaftsmediation untrennbar miteinander verbunden sind. Im Kern geht es bei beiden Mediationsformen immer darum, unterstützt durch den Mediator zu einer für alle Seiten tragbaren wie zukunftsorientierten Lösung zu gelangen und bestehende Konflikte selbstbestimmt und außergerichtlich zu lösen.

Meine Erfahrung im Rahmen der Mediation zeigt auch, wie wichtig Kommunikation ist: Die rechtzeitige Klärung kann der Eskalation von Konflikten vorbeugen und die Basis für eine einvernehmliche Regelung schaffen. Daher besteht von meiner Seite aus grundsätzlich immer die Bereitschaft zu frühzeitigen außergerichtlichen Gesprächen mit der Gegenseite, sofern eine solche Vorgehensweise im konkreten Fall (noch) angebracht erscheint.


Wie läuft Mediation ab?

Der Ablauf der Mediation folgt im Normalfall einem fünfstufigen Schema und kann bei Bedarf um eine sog. »Sanktionsstufe«, ergänzt werden.


Was leistet ein Mediator?

Aufgabe des Mediators ist es, den Mediationsprozess zu strukturieren. Er unterstützt die Streitenden in ihrem Streben nach eigenständigen Lösungen, um für alle Beteiligten optimale Übereinkünfte zu erzielen. Als neutraler Dritter unterstützt er die Beteiligten darin, die bestehenden Konflikte auf dem Verhandlungswege fair, konstruktiv und einvernehmlich zu lösen.


Weiterführende Links: » Deutsche Gesellschaft für Mediation